Verbraucher- und Datenschutz
Wir PIRATEN sehen den Datenschutz als wichtigen Grundpfeiler des allgemeinen Verbraucherschutzes in unserer digitalisierten und globalisierten Welt an.
Wir PIRATEN fordern daher ein eigenständiges Ministerium für Daten- und Verbraucherschutz, das den heutigen Anforderungen gerecht wird. In der derzeitigen Kopplung mit dem Bereich Umweltschutz sehen wir diese Möglichkeit als nicht gegeben.
Lebensmittel- und Datenskandale zeugen von der Notwendigkeit, politische Rahmenbedingungen zu setzen, um die Bürger wirksam zu schützen.
Global agierende Produzenten und Produktanbieter müssen wirksam kontrolliert und etwaige Gefahren vom Bürger abgewendet werden.
Über ein schnelles Meldesystem müssen Informationen weitergemeldet und nach Überprüfung bei Gefahr die Bürger entsprechend schnell gewarnt werden.
Dazu gehört etwa die Auflistung von bekannten Sicherheitslücken für Betriebssysteme und elektronische Geräte (Stichwort: Internet der Dinge) oder die Auflistung von bekannt gewordenem Datendiebstahl.
Verbraucherschutz beschränkt sich nicht auf die Kontrolle von Lebensmittel, sondern umfasst auch die Regulierung gewerbsmäßigen Sammelns von Daten, die Erstellung von Profilen über Vorlieben, Einstellungen oder Orientierungen.
Es besteht Auskunftspflicht gegenüber dem Verbraucher, welche Informationen über ihn gesammelt wurden.
Nach dem Prinzip „Meine Daten gehören mir“ muss dem Verbraucher die Möglichkeit eingeräumt werden, auf die Verwendung der auf ihn bezogenen oder von ihm stammenden Daten Einfluss zu nehmen, bis hin zur Löschung dieser Daten.
Wer mit Lebensmitteln handelt oder diese verarbeitet, wird regelmäßig kontrolliert. Ebenso muss, wer mit Personen zuordenbaren Daten handelt oder diese auswertet, regelmäßig überprüft werden.
Die Verbraucher zahlen vielmals mit ihren Daten. Dahingehend ist es Aufgabe des Verbraucherschutzes, über die Geschäftsmodelle von Internetfirmen und deren Umgang mit persönlichen Daten zu informieren, damit die Datenschutz-Grundprinzipien wie Datensparsamkeit, Datenvermeidung, Zweckbindung und Erforderlichkeit deutlich werden. Über alternative Angebote zu den bekannten Branchenriesen muss informiert werden.
Durch die Zulassung von echten Sammelklagen muss geschädigten Verbrauchern die Möglichkeit gegeben werden, aufgrund höchstrichterlicher Urteile, schneller entschädigt zu werden (Dieselskandal).